Testament & Nachlass

Selbstbestimmt vererben

Das Erbrecht unterteilt die Erben in gewisser Reihenfolge: Zu den Erben erster Ordnung gehören Kinder, Enkel und Urenkel. Für den Ehepartner gelten besondere Rechte. Die Erben zweiter Ordnung setzen sich aus den Eltern, den Geschwistern und den Neffen und Nichten zusammen. Großeltern, Onkel, Tante sowie Cousin und Cousine bilden dann die Erben dritter Ordnung.

Falls Sie Ihr Vermögen später nicht nach der gesetzlichen Erbfolge vererben möchten, sollten Sie vorsorgen: Mit einem Testament können Sie bestimmen, wer Ihren Nachlass im Todesfall erhalten soll. Das Testament muss komplett handschriftlich geschrieben werden, das Datum der Verfassung enthalten und es muss mit dem vollen Namenszug unterschrieben werden. Die Rechtsberatung seitens eines Anwalts oder Notars hierzu ist zwar mit Gebühren verbunden, schließt jedoch Unklarheiten aus.  

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung

Das digitale Erbe

Wir möchten darauf hinweisen, dass im Trauerfall auch der digitale Nachlass eines Verstorbenen rechtzeitig verwaltet werden sollte, damit keine Zusatzbelastungen für die Hinterbliebenen entstehen. Nutzen Sie hierzu gern unser Formalitätenportal. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen auch professionelle Dienstleister für die digitale Nachlassregelung.

filmisch erkärt