Ein kleiner Leitfaden
Sie finden hier wichtige Informationen zu den ersten Schritten bei Eintritt eines Trauerfalls. Wir stehen Ihnen Tag und Nacht telefonisch zur Verfügung, sowohl am Wochenende als auch an Feiertagen und bitten Sie, uns zeitnah zu verständigen.
Trauerfall zu Hause
Bitte verständigen Sie den Hausarzt, er stellt die Todesbescheinigung aus. Außerhalb der üblichen Praxiszeiten wenden Sie sich an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Erst wenn die Todesbescheinigung ausgestellt ist, dürfen wir den Verstorbenen überführen. Auf Ihren Wunsch überführen wir auch erst am nächsten Tag.
Todesfall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim
Hier verständigt die Einrichtung den Arzt. Im Krankenhaus kann der Verstorbene aufgrund von Kühlmöglichkeiten auch über das Wochenende verbleiben. In Senioren- und Pflegeheimen ist dies nicht immer möglich. Mit der Überführung des Verstorbenen richten wir uns nach der jeweiligen Situation.

Wichtige Dokumente im Trauerfall
- Personalausweis des Verstorbenen
- eGK - elektronische Gesundheitskarte/Chipkarte Krankenversicherung
- Ledige: Geburtsurkunde
- Verheiratete: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Auszug aus dem Familienbuch/ Stammbuch)
- Geschiedene: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwete: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Auszug aus dem Familienbuch/Stammbuch) und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Renten- oder Pensionsnummer
- Falls vorhanden: Graburkunde, Sterbegeldpolicen, sonstige Verfügungen
Sollten Ihnen Unterlagen nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gern, diese zu beantragen. Zudem benötigen wir das Sterbebild und für die Todesanzeige ein Foto des Verstorbenen.
