Weitere Verfügungen

Die Patientenverfügung

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst über Ihre medizinische Versorgung bestimmen können, gibt es eine Patientenverfügung. Damit halten Sie Ihre Wünsche für die Behandlung fest, sollten Sie diese aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht äußern können. Wer also zum Beispiel bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen möchte, kann entsprechend vorsorgen. Downloads gibt es im Internet, jedoch ist ein selbst verfasster, formloser Text ebenso ausreichend und gültig. Schreiben Sie möglichst Ihre Vorstellungen genau auf, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Eine regelmäßige Aktualisierung ist empfehlenswert. Vergessen Sie auf keinen Fall das Datum und die Unterschrift. Besuchen Sie hierzu die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz:

 

Die Vorsorgevollmacht

Mit dieser Verfügung bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Entscheidungen trifft, falls Sie, z. B. aus gesundheitlichen Gründen, dazu nicht in der Lage sein sollten. Der Vollmachtnehmer vertritt Ihre Interessen und zwar nicht nur in gesundheitlicher Hinsicht, sondern auch bei finanziellen Fragen und Themen. Wichtig ist außerdem, dass in der Vorsorgevollmacht bescheinigt wird, dass sie über den Tod hinaus gilt.  Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz:

 

Unser Tipp

Bei all diesen wichtigen Verfügungen ist oft eine juristische oder auch eine ärztliche Beratung hilfreich, um im Ernstfall mögliche Unklarheiten auszuschließen.

Die Organspende

Sie haben die Möglichkeit, sich zu Lebzeiten für eine Organspende zu entscheiden. Mithilfe eines Organspendeausweises können Sie folgende Punkte für den eigenen Todesfall festhalten:

  • Stehen Sie als Organspender generell zur Verfügung?

  • Sollen bestimmte Organe von der Spende ausgeschlossen werden?

  • Möchten Sie außerdem Gewebe spenden?

  • Lehnen Sie eine Organspende gänzlich ab?

Falls Sie sich dazu entscheiden, können Sie sich kostenlos im Organspende-Register eintragen.